28.02.2024

Förderprogramm „Kids in die Clubs 2.0“ für Bremer Vereine startet wieder

Online-Informationsveranstaltung am 06.03.2024

Die Bremer Sportjugend (BSJ) lädt alle Bremer Vereine herzlich zur Online-Infoveranstaltung per Zoom ein, um über ihr Förderprogramm „Kids in die Clubs 2.0" zu informieren. Am Mittwoch, dem 6. März 2024, um 18:30 Uhr haben sie die Gelegenheit, mehr über die Beantragung von Fördermitteln für das Jahr 2024 zu erfahren.

Zoom-Daten für Infoveranstaltung

Zoom-Meeting beitreten

Meeting-ID: 859 8517 3995
Kenncode: 840275

Das BSJ-Förderprogramm „Kids in die Clubs“, das seit 2005 besteht, zielt darauf ab, Kindern aus finanziell benachteiligten Familien oder mit anderen erschwerten Zugangsmöglichkeiten die Teilnahme an Sport- und Bewegungsangeboten im Verein zu ermöglichen. Bereits 2021 wurde eine weitere Fördermöglichkeit direkt über die Vereine entwickelt, sodass der wohnortnahe Zugang unmittelbar erfolgen kann und etwaige Antragshürden für die Familien entfallen. Vereine können direkt über die Bremer Sportjugend eine jährliche Unterstützung bis zu 5.000 Euro für die Förderung beantragen.

Die wesentlichen Fakten in Kürze:

• Vereinsmitgliedschaften
• Zuschuss zu Ausfahrten
• Zuschuss für Sportmaterial
• Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz im Verein bis zu 1.000 Euro

Die Fördersumme von 5.000 Euro ist ein maximaler Betrag. Selbstverständlich können auch geringere Fördersummen beantragt werden. Die Förderkriterien für „Kids in die Clubs 2.0“ im Überblick. So sieht der Förderantrag für 2024 aus.

Nachweise aufbewahren

Der Verein muss nachweisen, dass die Kinder einen Anspruch auf den Zuschuss haben. Das kann zum Beispiel durch eine Kopie des Nettoeinkommens oder eine Kopie des Bremen-Passes erfolgen. Die Nachweise muss der Verein fünf Jahre lang aufbewahren.

Um sicherzustellen, dass keine Kinder unbeabsichtigt doppelt unterstützt werden, ist es erforderlich, dass die Bremer Sportjugend vom Verein eine Liste der begünstigten Kinder im Rahmen des Programms "Kids in die Clubs 2.0" erhält. Es ist entscheidend, dass die Verwendung der Mittel ausschließlich den unterstützten Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zugutekommt.

Finanziert wird das Förderprogramm durch den Senator für Inneres und Sport.

Die Förderanträge im Rahmen der Landesförderung von „Kids in die Clubs“ für 2024 sind wieder möglich. Foto: Pexels/Yan Krukau