22.11.2023
„Kids in die Clubs 2.0“
Fördermittel für 2023 noch verfügbar
Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien, mit Fluchterfahrung sowie aus weiteren sozial benachteiligen Verhältnissen wird durch das Förderprogramm „Kids in die Clubs“ der Bremer Sportjugend die Chance ermöglicht, Sport zu treiben und am Vereinsleben teilzunehmen. Für das Programm „Kids in die Clubs 2.0“ besteht weiterhin die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen, auch rückwirkend für das Jahr 2023.
Die Antragstellung für „Kids in die Clubs 2.0“ erfolgt direkt über den Verein. Wenn dieser Geld aus dem Förderprogramm bekommt, muss er prüfen und nachweisen, dass die Kinder einen Anspruch auf den Zuschuss haben. Das kann zum Beispiel durch eine Kopie des Nettoeinkommens oder eine Kopie des Bremen Passes erfolgen. Die Nachweise muss der Verein fünf Jahre lang aufbewahren.
Um sicherzustellen, dass kein Kind aus Versehen eine doppelte Förderung erhält, benötigt die Bremer Sportjugend vom Verein einen Nachweis darüber, idealerweise eine Liste mit den Namen, welche Kinder durch das Programm „Kids in die Clubs 2.0“ unterstützt werden.
Es ist entscheidend, dass die Nutzung der Mittel grundsätzlich darauf ausgerichtet ist, dass die Ausgaben ausdrücklich den unterstützten Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zugutekommen.
Förderkriterien
•Zuschuss zu (Wochenend-) Ausfahrten (max. 100 Euro/Kind/Jahr)
•Zuschuss für individuelles Sportmaterial (max. 100 Euro/Kind/Jahr)
•Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz
Nicht förderfähig
•Beiträge für Mannschaftskassen
•Startgelder für Turniere
•Übertragbares Sportmaterial (Fußbälle, Tore, größere Geräte, etc.: sofern die Anschaffung nicht explizit mit der Förderung sozialer Teilhabe im Vorfeld inhaltlich begründet werden kann)
•Fachsportartbezogene Aus- und Fortbildungen für Trainer:innen, Übungsleiter:innen und Jugendeiter:innen
Finanziert wird das Förderprogramm durch den Senator für Inneres und Sport. Den Förderantrag finden Vereinehier. Weitere Informationen zum Programm "Kids in die Clubs".