Kinder und Jugendliche haben das Recht, ihren Sport in einem sicheren, respektvollen und gewaltfreien Umfeld auszuüben. Sportvereine und -verbände tragen eine besondere Verantwortung, dieses Recht aktiv zu schützen und Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sich junge Menschen sicher entwickeln können.
Ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz umfasst dabei sowohl präventive Maßnahmen und die Sensibilisierung aller Beteiligten als auch klare Handlungswege für den Umgang mit Verdachtsfällen und konkreten Vorfällen. Kinder- und Jugendschutz hat das Ziel, Kinder und Jugendliche vor allen Formen von Gewalt und Gefährdung zu schützen. Dazu gehören insbesondere:
Sexualisierte Gewalt ist eine Form interpersonaler Gewalt. Kinder- und Jugendschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt sowie vor Vernachlässigung und anderen Grenzverletzungen.
Der Kinder- und Jugendschutz setzt dabei nicht erst bei strafbaren Handlungen an. Bereits grenzverletzendes oder unangemessenes Verhalten soll erkannt, angesprochen und verhindert werden, um ein sicheres und respektvolles Miteinander im Sport zu fördern.




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