Freiwillige unterstützen die Arbeit in der Einsatzstelle, ersetzen jedoch keine haupt- oder nebenberuflichen Beschäftigten.
Sie übernehmen zusätzliche Aufgaben, schaffen neue Angebote oder unterstützen bestehende Projekte. Durch ihren Einsatz darf weder ein Arbeitsplatz wegfallen noch die Einstellung von Mitarbeitenden verhindert werden. Dieses Prinzip ist gesetzlich vorgeschrieben.



