


Gemeinsam für einen sicheren Sport
Mit dem Kinderschutzsiegel setzen Vereine und Verbände ein sichtbares Zeichen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es unterstützt dabei, Strukturen zu schaffen, Verantwortung zu übernehmen und den Schutz vor Gewalt nachhaltig im Vereinsalltag zu verankern.

Starten wir mit den Grundlagen!
Bevor es an die einzelnen Kriterien geht, beantworten wir euch zunächst die wichtigsten Fragen rund um das Kinderschutzsiegel.
Das Kinderschutzsiegel der Bremer Sportjugend zeichnet Sportvereine und -verbände aus, die sich aktiv und nachhaltig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen engagieren. Es macht nach innen und außen sichtbar, dass ein Verein/Verband Verantwortung übernimmt und Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz verbindlich in seinen Strukturen verankert hat.
Um das Kinderschutzsiegel zu erhalten, müssen festgelegte Qualitätskriterien erfüllt und entsprechende Nachweise eingereicht werden. Das Siegel soll Vereine und Verbände dabei unterstützen, den Kinder- und Jugendschutz systematisch weiterzuentwickeln und eine Kultur des Hinsehens, der Wertschätzung und des respektvollen Miteinanders zu fördern. Gleichzeitig bietet es Eltern, Kindern und Jugendlichen Orientierung bei der Wahl eines Vereins.
Mit dem Kinderschutzsiegel zeigt euer Verein/Verband, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen aktiv gelebt wird und einen festen Platz im Vereinsalltag hat. Das Siegel macht das Engagement eures Vereins/Verbands nach innen und außen sichtbar und setzt ein deutliches Zeichen für Verantwortung, Qualität und Sicherheit im Sport.
Das Kinderschutzsiegel…
- macht Engagement sichtbar und zeigt, dass Kinder- und Jugendschutz im Verein/Verband einen hohen Stellenwert hat.
- stärkt das Vertrauen von Kindern, Jugendlichen, Eltern sowie ehren- und hauptamtlich Engagierten.
- unterstützt die Qualitätsentwicklung, indem Vereine/Verbände ihre Strukturen und Schutzmaßnahmen kontinuierlich weiterentwickeln.
- fördert eine wertschätzende Vereins-/Verbandskultur, in der Respekt, Achtsamkeit und ein sicheres Miteinander selbstverständlich sind.
- zeigt Verantwortung und macht deutlich, dass der Verein/Verband sich aktiv für den Schutz junger Menschen einsetzt.
Der Weg zum Kinderschutzsiegel erfolgt in folgenden Schritten:
Selbstcheck durchführen
Voraussetzungen erfüllen
Setzt die erforderlichen Maßnahmen um und schafft die Voraussetzungen für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz:
- FÜR VEREINE Um das Siegel zu erhalten, müssen mindestens sieben der zehn Kriterien erfüllt sein.
- FÜR VERBÄNDE Um das Siegel zu erhalten, müssen mindestens sieben der zwölf Kriterien erfüllt sein.
Unterlagen einreichen
Reicht die erforderlichen Nachweise und Unterlagen bei den Ansprechpersonen PSIG ein. Zu jedem einzelnen Punkt sind Nachweise (z. B. Satzungsauszug, Beschwerdemöglichkeiten, Ehrenkodex etc.) zu erbringen.
Prüfung
Die eingereichten Unterlagen werden anhand der festgelegten Qualitätskriterien geprüft.
Verleihung des Kinderschutzsiegels
Kriterien
Mit „im Verein tätigen Personen“ sind insbesondere Mitarbeitende, Ehrenamtliche, Trainer:innen und Übungsleitende gemeint.
1. Satzung & Haltung
- Wir haben den Schutz vor Gewalt (insbesondere gegenüber Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen) in Satzung, Ordnungen und/oder Leitbildern des Vereins / Verbandes verankert.
Unser Verein/Verband hat eine klare Haltung zum Schutz vor Gewalt formuliert und kommuniziert.
2. Risikoanalyse
- Wir haben eine Risikoanalyse durchgeführt.
3. Benennung von Ansprechpersonen
Im Verein/Verband gibt es benannte Ansprechpersonen für den Schutz vor sexualisierter und interpersonaler Gewalt bzw. Kinderschutz.
4. Ehrenkodex und erweitertes Führungszeugnis
Die im Verein/Verband tätigen Personen haben einen Ehrenkodex unterschrieben.
Neue im Verein/Verband tätige Personen unterzeichnen den Ehrenkodex verbindlich vor mit Aufnahme ihrer Tätigkeit.
Die entsprechenden im Verein/ Verband tätigen Personen legen zu Beginn ihrer Tätigkeit ihr erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme
- Wir haben eine Regelung/Verfahrensschritte zur Vorlage und Wiedervorlage des erweiterten Führungszeugnisses.
5. Personal und Qualifizierung
Es gibt verbindliche Kriterien für die Auswahl, Begleitung und Qualifizierung von Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen, Trainer:innen und Übungsleitenden.
Die Relevanz des Schutzes vor sexualisierter und interpersonaler Gewalt wird bereits im Bewerbungs-, Kennenlern- oder Einstellungsgespräch thematisiert und verdeutlicht.
Schulungen oder Fortbildungen zum Schutz vor sexualisierter und interpersonaler Gewalt werden für Mitarbeitende, Ehrenamtliche, Trainer:innen und Übungsleitende regelmäßig angeboten, durchgeführt oder besucht.
6. Kultur & Verhaltensleitfaden
Es gibt einen Verhaltensleitfaden bzw. Verhaltenskodex, der den Umgang von Sportler:innen, Trainer:innen, Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen, Eltern und weiteren Vereinsangehörigen miteinander regelt.
Dabei ist die Sportpraxis transparent gestaltet (z.B. klare Regeln für Einzeltrainings, Umkleiden, Fahrten und Übernachtungen, Vier-Augen-Situationen werden reflektiert etc.)
7. Beteiligung
- Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen / Sportler:innen (z. B. Partizipation, Empowerment, Selbstbehauptung, Kinderrechte) werden gefördert.
8. Intervention & Beratungsstellen
- Es gibt eine Regelung, wie mit Verdachtsäußerungen, Beschwerden oder Meldungen umgegangen wird und ist die im Verein bekannt.
Wir haben einen Interventionsplan, der allen Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen, Trainer:innen, Übungsleitenden und Mitgliedern bekannt ist.
Externe Fachberatungsstellen und Unterstützungssysteme, an die wir uns wenden können, sind uns bekannt.
- Die Ansprechpersonen der Bremer Sportjugend bzw. des LSB Bremen sind uns bekannt.
9. Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit
Informationen zum Schutz vor sexualisierter und interpersonaler Gewalt werden auf der Website, in Vereinsmedien oder bei Veranstaltungen sichtbar kommuniziert.
10. Schutzkonzept
Unser Verein/Verband verfügt über ein schriftliches Schutzkonzept.
- Die Inhalte des Schutzkonzepts sind allen relevanten Personen bekannt und zugänglich.
Nur für Verbände
11. Regelungen zum Lizenzentzug
Wir haben klare Regelungen hinsichtlich des Lizenzentzuges im Falle des Verstoßes gegen die in der Satzung definierte Passage zur Prävention von (sexualisierter und interpersonaler) Gewalt.
12. PSIG in Trainer:innen-Ausbidung
Das Modul „Prävention sexualisierter und interpersonaler Gewalt im Sport“ ist verbindlich innerhalb unserer Trainer:innen-Ausbildung verankert.
Verpflichtende Kriterien bei Antrag
Bestätigung der Vereinsführung
Bestätigung der Vereins-
führung
… dass das Thema im Verein durch die Führungsebene mitgetragen wird.
Risikoanalyse
Risiko-
analyse
Ansprech-
personen
Ehrenkodex & eFZ
Deine Ansprechperson rund um Kinderschutz


Moin, ich bin Hanna Meinikmann.
Mir ist wichtig, dass Gewalt im Sport kein Tabuthema ist und wir gemeinsam eine Kultur des Hinsehens und Handelns schaffen.
E-Mail: h.meinikmann@lsb-bremen.de
Telefon: 0421 – 792 87 23


Moin, ich bin Pia Biernat.
Mir ist wichtig, Sportvereine für das Thema Kinderschutz zu sensibilisieren und Handlungssicherheit zu schaffen.
E-Mail: p.biernat@lsb-bremen.de
Telefon: 0421 – 792 87 14



